HONORAR
Ich erstelle Ihnen meine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker entsprechend dem Umfang meiner Behandlung.
Bei Privatversicherten und bei Beihilfeberechtigten werden Heilpraktikerleistungen in der Regel ganz oder anteilig von ihren Kassen übernommen.
Gesetzlich Versicherte mit einem Heilpraktiker-Zusatztarif bekommen eine Erstattung, gemäß dem abgeschlossenen Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld nach Ihrem Tarif. Möglicherweise übernimmt Ihre Kasse meine Rechnung nur anteilig und Ihnen bleibt ein Eigenanteil zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen. In diesem Fall können Sie Ihre Rechnung ggfl. steuerlich geltend machen.